81. Jahrestag des Tages des Sieges! Unter dem Banner des Sieges! 81.
Festkonzerte und der Zug des Unsterblichen Regiments am 9. Mai 2026 in Wien:
14:30Beginn der Feier amMaria-Theresien-Platz (beim Maria-Theresien-Denkmal). Bitte seien Sie pünktlich!
15:30Zug des Unsterblichen Regiments bis zum Schwarzenbergplatz.
16:00Festkonzert unter der Schirmherrschaft der Botschaft Russlands amSchwarzenbergplatz. Die Feier geht bis in den späten Abend weiter.
Details und Kontakt zu den Organisatoren – über Messenger und die Hotline.
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Fragen zum Zug
Was? Wo? Wann?
Am Samstag, dem 9. Mai 2026, finden der Zug des Unsterblichen Regiments und ein Konzert zum Tag des Sieges statt.
Beginn ist am Maria-Theresien-Platz. Danach führt der Zug durch das Stadtzentrum bis zum Denkmal für den sowjetischen Soldaten am Schwarzenbergplatz
Treffpunkt: ab 14:30. Beginn des Zuges: ab 15:30. Der Zug führt über die Ringstraße vom Maria-Theresien-Platz zum Schwarzenbergplatz
Ab 16:00 folgt das Festkonzert unter der Schirmherrschaft der Botschaft Russlands am Schwarzenbergplatz, danach geht die Feier weiter.
Alle weiteren Details finden Sie auf dieser Website und im Chatbot.
Wie erreiche ich die Organisatoren?
Ihre Fragen an die Organisatoren stellen Sie
- über die Hotline +43-1-417-08-51
- oder über den Chatbot hier auf der Website
GEDENKTAFEL: abholen, bestellen, selbst anfertigen?
Eine Gedenktafel (Porträttafel mit Bild und Namen des Veteranen) können Sie:
- bei den Organisatoren abholen, wenn sie bereits angefertigt und bei uns eingelagert wurde
- selbst anfertigen
- mit unserer Hilfe anfertigen (die Organisatoren stellen die Tafel und die Stange zur Befestigung bereit)
Alle Anleitungen finden Sie im BereichGEDENKTAFELNauf dieser Website
Gibt es eine behördliche Genehmigung?
Ja, die Veranstaltung ist mit der Wiener Polizei abgestimmt.
Gibt es Polizeischutz?
Das Konzert am Maria-Theresien-Platz, die Veranstaltung am Schwarzenbergplatz und der Zug des Unsterblichen Regiments finden unter Polizeischutz statt. Zusätzlich achtet ein eigenes Ordnerteam auf einen ruhigen Ablauf.
Welche Symbole sind angemessen?
In Österreich ist keinerlei Symbolik aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs gesetzlich verboten. Sämtliche sowjetischen Symbole – Fahnen, Uniformen, Abzeichen, Bänder, darunter auch das Band des Ruhmesordens (das sogenannte Georgsband) und Ähnliches – sind erlaubt.
Symbole von heute können jedoch, so aktuell sie uns auch erscheinen mögen, leider als Provokation wirken, Unruhen auslösen und die Sicherheit der Menschen gefährden. Wir bitten daher, sie im öffentlichen Raum nicht zu zeigen.
Ich werde wegen meiner Teilnahme am Zug angefeindet. Was kann ich tun?
Anfeindungen aufgrund der nationalen Herkunft sind in Österreich eine Straftat. Es ist kein Geheimnis, dass der Nachweis nicht einfach ist. Dennoch landet selbst Hetze in sozialen Netzwerken in den Akten der Staatsanwaltschaft – und nur wenige möchten deshalb auf der Anklagebank sitzen.
Die Organisatoren tun alles dafür,
- jeden Fall von Anfeindung in sozialen Netzwerken und am Arbeitsplatz sorgfältig zu verfolgen
- die Betroffenen auf allen möglichen Ebenen zu unterstützen
- sicherzustellen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Beweise prüfen und ein Verfahren einleiten
Was können Sie im Fall von Anfeindung oder Diskriminierung tun?
- Machen Sie Screenshots des öffentlich zugänglichen Schriftverkehrs. Verlangen Sie am Arbeitsplatz schriftliche Bestätigungen.
- Sichern Sie die Links zu den Beiträgen, damit sie bei der Staatsanwaltschaft geöffnet werden können.
- Wenden Sie sich über den Chatbot an die Organisatoren, wählen Sie den Punkt "Anfeindung" und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Wir melden uns bei Ihnen, um Ihren Fall zu besprechen und gemeinsam das weitere Vorgehen festzulegen.
Regeln der Veranstaltung und des Zuges des Unsterblichen Regiments
Regeln der Veranstaltung und des Zuges des Unsterblichen Regiments
Gedenkveranstaltung am Maria-Theresien-Platz und am Schwarzenbergplatz "80. Jahrestag des Sieges – Befreiung Europas – Friedenskundgebung – Unsterbliches Regiment" am Freitag, dem 9. Mai 2026, von 14:00 bis 20:00.
Bei dieser Kundgebung gelten von 14:00 bis 20:00 zusätzlich zum Versammlungsgesetz die folgenden eigenen Veranstaltungsregeln:
Die Moderation erfolgt auf Deutsch und auf Russisch.
Der Zugang zur Bühne ist untersagt und mit Absperrband gekennzeichnet.
Vor der Bühne gibt es einen "eigenen Bereich" für ältere Menschen sowie für Schwangere, Eltern mit Kindern, Menschen mit besonderen Bedürfnissen bzw. Behinderung und für Pressevertreter. Einige Plätze sind dort ebenfalls frei. Für andere Besucher ist der Zugang untersagt und deutlich mit Absperrband gekennzeichnet.
Angesichts der aktuellen politischen Lage haben wir ein eigenes Ordnerteam, das eng mit der Polizei zusammenarbeitet, um möglichen Störungen und Rechtsverstößen zu begegnen.
Das Ordnerteam trägt orange Warnwesten und ist gut zu erkennen.
STRENG VERBOTEN SIND
- pyrotechnische Gegenstände,
- der Konsum von Alkohol
- alkoholisierte oder aggressive Personen
- andere, fremde, für die Veranstaltung unpassende Transparente, Plakate, Fahnen, T-Shirts
- lautes Schreien, Kreischen, Pfeifen sowie die Verwendung fremder Tongeräte wie Megafone
- respektloses Verhalten und herabwürdigende Äußerungen
- Hüpfen (eine Protestform nationalistischer und nazistischer Gruppierungen in der Ukraine)
jede Form der Aufstachelung zu Hass zwischen Völkern, insbesondere durch ukrainische Ultranationalisten und Rechtsextreme.
Dazu zählen auch verschiedene Sprechchöre und Rufe aus der NS-Zeit wie
"Slawa (Heil) Ukrajini", "Ukrajina ponad usse", "Smert woroham", "Moskaljaku na hiljaku" und viele weitere.
sowie unanständige Schimpfwörter und Ausdrücke.
Diese Veranstaltung ist dem historischen Gedenken und dem Tag des Sieges gewidmet und steht in keinem Zusammenhang mit aktuellen politischen Ereignissen. Symbole in Gestalt lateinischer Buchstaben können als Provokation wirken, Unruhen auslösen und die Sicherheit der Menschen gefährden. Das Zeigen solcher Symbole im öffentlichen Raum ist bei der Veranstaltung daher nicht gestattet.
Jeder Vorfall wird von den anwesenden Ordnern und Medienvertretern sorgfältig dokumentiert und der Polizei übergeben.
Verbotsgesetz 1947
Um Provokationen vorzubeugen, weisen wir darauf hin: Jedes Zeigen von Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und Kollaborateure melden die Organisatoren der österreichischen Staatsanwaltschaft wegen des Versuchs der Wiederbetätigung – auch nachträglich anhand von Fotos in sozialen Netzwerken.
Nach österreichischem Recht (Verbotsgesetz 1947) wird das öffentliche Zeigen von Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und ihrer Helfer sowie das Bekenntnis zu ihnen je nach den Umständen mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren geahndet.
So verlief der Zug des Unsterblichen Regiments am 9. Mai in Wien
Weitere wichtige Gedenktage
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