80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs und Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 80.

6. September 2025Schwarzenbergplatz19:00 – Gedenkzeremonie19:30 – Öffentliche Filmvorführung „Rschew“ mit deutschen Untertiteln.

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TAG DES GEDENKENS UND DER TRAUER

1942. Die Schlacht von Rschew. Nach den Kämpfen beim Dorf Owsjannikowo ist von einer Kompanie sowjetischer Soldaten nur ein Drittel übrig. Die Männer versuchen durchzuhalten, bis Verstärkung eintrifft. Doch aus dem Stab kommt der Befehl, das Dorf um jeden Preis zu halten. Ein Rückzug ist damit ausgeschlossen … Jedem der Helden ist klar, dass es kaum möglich ist, hier lebend herauszukommen. In diesem Moment trifft in Owsjannikowo – unter feindlichem Beschuss nur knapp dem Tod entronnen – ein Unterleutnant ein, der Leiter der Sonderabteilung: Er soll Verräter in den eigenen Reihen finden und überführen. Der Leutnant ist überzeugt, dass allein das den Sieg näherbringt. Die Ereignisse nehmen eine unvorhersehbare Wendung.

22. Juni 202318:30 – Gedenkzeremonie, begleitet von einem literarisch-musikalischen Programm.20:15 – Öffentliche Filmvorführung „Die Festung Brest“ mit deutschen Untertiteln.Details und Fragen – über Messenger und die Hotline

Rschew (2019) – Trailer
Rschew (2019) – Trailer
1942 - OSTFRONT | Trailer deutsch german [HD]
1942 - OSTFRONT | Trailer deutsch german [HD]

Fragen zur Veranstaltung

Ist der Eintritt frei?

Selbstverständlich ist diese Gedenkveranstaltung kostenlos. Kommen Sie vorbei und bringen Sie gerne auch österreichische Bekannte mit – der Film läuft mit deutschen Untertiteln.

Wie erreiche ich die Organisatoren?

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Was ist, wenn es regnet?

Bei Regen findet der Gedenkteil statt, die Filmvorführung muss jedoch entfallen. Schauen Sie am Freitagabend (5. September) auf dieser Seite vorbei oder wenden Sie sich über den Link bzw. über den Chatbot hier auf der Website an die Organisatoren

Regeln der Veranstaltung

Regeln der Veranstaltung

Bei dieser Kundgebung gelten zusätzlich zum Versammlungsgesetz die folgenden eigenen Veranstaltungsregeln:

Die Moderation erfolgt auf Deutsch und auf Russisch.

Der Zugang zur Bühne ist untersagt und mit Absperrband gekennzeichnet.

Vor der Bühne gibt es einen "eigenen Bereich" für ältere Menschen sowie für Schwangere, Eltern mit Kindern, Menschen mit besonderen Bedürfnissen bzw. Behinderung und für Pressevertreter. Einige Plätze sind dort ebenfalls frei. Für andere Besucher ist der Zugang untersagt und deutlich mit Absperrband gekennzeichnet.

Angesichts der aktuellen politischen Lage haben wir ein eigenes Ordnerteam, das eng mit der Polizei zusammenarbeitet, um möglichen Störungen und Rechtsverstößen zu begegnen.

Das Ordnerteam trägt orange Warnwesten und ist gut zu erkennen.

STRENG VERBOTEN SIND

  • pyrotechnische Gegenstände,
  • der Konsum von Alkohol
  • alkoholisierte oder aggressive Personen
  • andere, fremde, für die Veranstaltung unpassende Transparente, Plakate, Fahnen, T-Shirts
  • lautes Schreien, Kreischen, Pfeifen sowie die Verwendung fremder Tongeräte wie Megafone
  • respektloses Verhalten und herabwürdigende Äußerungen
  • Hüpfen (eine Protestform nationalistischer und nazistischer Gruppierungen in der Ukraine)

jede Form der Aufstachelung zu Hass zwischen Völkern, insbesondere durch ukrainische Ultranationalisten und Rechtsextreme.

Dazu zählen auch verschiedene Sprechchöre und Rufe aus der NS-Zeit wie

"Slawa (Heil) Ukrajini", "Ukrajina ponad usse", "Smert woroham", "Moskaljaku na hiljaku" und viele weitere.

sowie unanständige Schimpfwörter und Ausdrücke.

Jeder Vorfall wird von den anwesenden Ordnern und Medienvertretern sorgfältig dokumentiert und der Polizei übergeben.

Verbotsgesetz 1947

Um Provokationen vorzubeugen, weisen wir darauf hin: Jedes Zeigen von Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und Kollaborateure melden die Organisatoren der österreichischen Staatsanwaltschaft wegen des Versuchs der Wiederbetätigung – auch nachträglich anhand von Fotos in sozialen Netzwerken.

Nach österreichischem Recht (Verbotsgesetz 1947) wird das öffentliche Zeigen von Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und ihrer Helfer sowie das Bekenntnis zu ihnen je nach den Umständen mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren geahndet.

Weitere wichtige Gedenktage

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