13. April – 80 Jahre Befreiung Wiens

Vor 80 Jahren, im Jahr 1945, endete die Wiener Operation. Sowjetische Truppen befreiten die österreichische Hauptstadt von der nationalsozialistischen Besatzung.

Schwarzenbergplatz, 14:00

  • Gedenkfeier
  • Fjodor Redlich – ein legendärer Reporter. Erzählt wird die romantische Geschichte zweier Kameraden, die ihren Kriegsweg mit einer Hochzeit in Wien beendeten.
  • Konzert zu Ehren der Befreier: Lied- und Tanzensemble der Donkosaken „Kasatschi Kraj“, Augsburg, Deutschland; Ensemble „Russkaja duscha“, Prag, Tschechien; Folkloregruppe „Kalinka“, Wien; Wiener Solistinnen und Solisten, Duette, Rezitatorinnen und Rezitatoren.

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Fragen zur Veranstaltung

Ist die Teilnahme kostenlos?

Selbstverständlich ist diese Veranstaltung zur Erinnerungskultur kostenlos. Kommen Sie und bringen Sie auch österreichische Bekannte mit.

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Und wenn es regnet?

Bei Regen findet der Gedenkteil statt, die Filmvorführung müssen wir dann leider absagen. Schauen Sie am Freitagabend (21. Juni) auf dieser Seite vorbei oder wenden Sie sich per Chat über den Link oder über den Chatbot hier auf der Website an die Organisatoren

Regeln der Veranstaltung

Regeln der Veranstaltung

Bei dieser Kundgebung gelten zusätzlich zum Versammlungsgesetz die nachstehenden eigenen Veranstaltungsregeln:

Die Moderation erfolgt auf Deutsch und Russisch.

Der Zugang zur Bühne ist untersagt und mit Absperrband abgegrenzt.

Vor der Bühne gibt es eine "Sonderzone" für ältere Menschen sowie für Schwangere, Eltern mit Kindern, Menschen mit besonderen Bedürfnissen bzw. Behinderungen und für Medienvertreterinnen und -vertreter. Dort sind auch einige Plätze frei. Für andere Besucherinnen und Besucher ist der Zugang untersagt und durch Absperrband deutlich gekennzeichnet.

Angesichts der aktuellen politischen Lage haben wir einen eigenen Ordnerdienst, der eng mit der Polizei zusammenarbeitet, um möglichen Verstößen und Straftaten entgegenzuwirken.

Der Ordnerdienst trägt orange Warnwesten und ist gut zu erkennen.

STRENG VERBOTEN SIND

  • pyrotechnische Gegenstände,
  • Alkoholkonsum
  • alkoholisierte oder aggressive Personen
  • andere, fremde, für die Veranstaltung unpassende Transparente, Plakate, Fahnen, T-Shirts
  • lautes Schreien, Kreischen, Pfeifen sowie der Einsatz fremder Tongeräte wie Megafone
  • respektloses Verhalten und herabwürdigende Äußerungen
  • Hüpfen (eine Protestform nationalistischer und neonazistischer Gruppierungen in der Ukraine)

jede Form der Aufstachelung zu Hass zwischen Volksgruppen, insbesondere durch ukrainische Ultranationalisten und Rechtsradikale.

Dazu zählen auch verschiedene Sprechchöre und Rufe aus der NS-Zeit, etwa

"Slawa (Heil) Ukrajini", "Ukrajina ponad use", "Smert woroham", "Moskaljaku na hiljaku" und viele andere.

sowie obszöne Schimpfwörter und Ausdrücke.

Jeder Vorfall wird von den anwesenden Ordnern und Medienvertretern sorgfältig dokumentiert und der Polizei übergeben.

Verbotsgesetz 1947

Um Provokationen vorzubeugen, weisen wir darauf hin: Alle Fälle, in denen Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und ihrer Kollaborateure gezeigt werden, melden die Organisatoren – auch nachträglich anhand von Fotos in sozialen Netzwerken – wegen des Versuchs der Wiederbetätigung der österreichischen Staatsanwaltschaft.

Nach österreichischem Recht (Verbotsgesetz 1947) ist das öffentliche Zeigen von Porträts nationalsozialistischer Funktionäre und ihrer Helfer sowie das Sich-Identifizieren mit ihnen je nach den Umständen der Zurschaustellung mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren bedroht.

Weitere wichtige Gedenktage

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